Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 10.08.2023) gilt für die aktuell auf www.jobs.rki.de erreichbare Jobsite des Robert Koch-Instituts.

Das Robert Koch-Institut arbeitet daran, seine Jobsite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), barrierefrei zugänglich zu machen.

Es ist anvisiert die Barrierefreiheit vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund zeitnah testen zu lassen und die Testergebnisse sodann an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht mit dem BGG und der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen Unvereinbarkeit mit dem BGG und der BITV 2.0 nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien: PDF-Dateien sind meist nicht barrierefrei. Soweit möglich werden die Inhalte von PDF-Dateien auch im HTML-Format veröffentlicht. Dies betrifft in der Regel konkrete Stellenausschreibungen.
  • Videos und deren Untertitel: Bei den verlinkten Videos kann jedoch die Untertiteloption der Videoplattform genutzt werden.
  • Tabellen: Darstellung in Tabellenform könnten nicht eindeutig ausgegeben werden. Sie werden, wenn möglich, vermieden.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.jobs.rki.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

E-Mail: jobs@rki.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine >> Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Es ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der >> Webseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: (030) 18 527-2805
Fax: (030) 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de